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Barrierefreiheit

Der Freistaat ist gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG) vom 2. Juli 2019 verpflichtet, bei der Planung von Maßnahmen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aktiv zu fördern.

Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen gestalten gemäß § 9 Barrierefreie Informationstechnik (SächsInklusG) ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Demnach sollten Publikationen als barrierefreie PDF- Dokumente unter Berücksichtigung der PDF / UA-1-Anforderungen (ISO 14289-1) gestaltet werden. Das Matterhorn-Protokoll bietet als international anerkanntes Prüfmodell die Möglichkeit, PDF-Dateien auf PDF / UA-Konformität zu prüfen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Publikationen je nach Adressatenkreis themenspezifisch entwickelt werden müssen. Das wiedererkennbare Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen bildet dabei immer den Rahmen und lässt Gestaltungsspielraum für eine zielgruppengerechte Ansprache zu. Publikationen in gedruckter Form sollen als barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Arbeit mit Microsoft Office sind die Verwendung der bereitgestellten Vorlagen für die Geschäftsausstattung sowie Kenntnisse im Umgang mit Word-Formatvorlagen, wie z. B. Muster für Überschriften, Listen und Tabellen, wichtig, um barrierefreie PDF-Dokumente erzeugen zu können. Zudem sollten Abbildungen und ggf. auch Tabellen mit Alternativtext versehen werden.

Im Zusammenhang mit der Gestaltung von barrierefreien Internetanwendungen und der Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten wird zudem auf die detaillierten Ausführungen im Styleguide unter www.styleguide.sachsen.de verwiesen.

Großdruck – für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Um Leserinnen und Lesern mit eingeschränktem Sehvermögen Informationen leichter zugänglich zu machen, werden Texte häufig in großer, leicht lesbarer Schrift dargestellt.

Die empfohlenen Schriftgrößen bewegen sich oft zwischen 16 und 24 Punkt, wobei zu beachten ist, dass eine Sehbeeinträchtigung immer individuell ausgeprägt ist. Großdruckangebote müssen daher auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe ausgerichtet sein.

Zudem sind auch Faktoren wie der Kontrast zwischen Text und Hintergrund, Zeilenabstände sowie der Betrachtungsabstand des Lesers / der Leserin zum jeweiligen Kommunikationsmedium zu berücksichtigen, um eine bestmögliche Lesbarkeit zu gewährleisten.

Unterstützung beim Ermitteln der richtigen Schriftgröße nach DIN 1450 bietet der Schriftgrößenrechner auf www.leserlich.info.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Homepage des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen unter www.dzblesen.de.

Kontakt

Bei Fragen rund um das Thema »Markenhandbuch«, die Sie nicht mit der EDV und dem für Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichen Ihrer Behörde klären können, wenden Sie sich bitte an:

Sächsische Staatskanzlei, Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: onlineredaktion@sk.sachsen.de

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