Geltungsbereich
Die Verwaltungsvorschrift (VwV) Erscheinungsbild mit der Anlage »Markenhandbuch« definiert die Form, in der die Staatsverwaltung von außen wahrgenommen wird. Sie bietet durch einheitliche Vorgaben und Maßstäbe einen großen Wiedererkennungswert und verkörpert in ihrer Geradlinigkeit die Seriösität und Verlässlichkeit der Sächsischen Staatsverwaltung.
Die Verwendung des Corporate Designs der Staatsverwaltung macht zugleich die „Familienzugehörigkeit“ deutlich. Eine starke Gemeinschaft, von der alle profitieren, die mitmachen.
Insgesamt sollen die Vorgaben des Markenhandbuchs für den Anwender einfach und flexibel umsetzbar sein. Dennoch soll nach außen mit der größtmöglichen Einheitlichkeit kommuniziert werden.
Die wichtigsten und aktuellsten Informationen und Vorlagen zur VwV Erscheinungsbild finden Sie im Extranet unter www.markenhandbuch.sachsen.de.
Rechtsgrundlage VwV Erscheinungsbild
Die VwV Erscheinungsbild mit der Anlage »Markenhandbuch« gilt für alle Behörden, Einrichtungen und Staatsbetriebe, die der Dienstaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen - mit Ausnahmen für einzelne Einrichtungen, denen die Verwendung der Verwaltungsvorschrift freigestellt ist.
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Erscheinungsbild der Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Erscheinungsbild)
- Das Erscheinungsbild 3.0 des Freistaates Sachsen (Markenhandbuch)
Kontakt
Bei Fragen rund um das Thema »Markenhandbuch«, die Sie nicht mit der EDV und dem für Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichen Ihrer Behörde klären können, wenden Sie sich bitte an:
Sächsische Staatskanzlei, Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: onlineredaktion@sk.sachsen.de